Der Spielbetrieb auf unserer Platzanlage beginnt etwa Mitte April und endet je nach Witterung Ende Oktober.
Spielen mit Gästen
Jeder Gast hat sich vor Spielbeginn mit Namen und Datum in die Gästeliste einzutragen beim Wirt des Clubhauses.
Gastkarten (als Tageskarten) sind gegen entsprechende Gebühr im Clubhaus erhältlich.
Die Gastgebühr beträgt zurzeit 5,00 € für passive Mitglieder und Studenten für alle andern Gastspieler 7,50 €.
Mitglieder anderer Abteilungen des TVE zahlen pro Tag 5,00 €
Gäste können nach den Medenspielen untereinander auch ohne mitspielende Mitglieder die Plätze nutzen.
(Freigabe durch die Abteilungsleitung)
Die Gastkarte wird für die Spielzeit auf die Magnettafel gelegt.
Gästen und passiven Mitgliedern ist das Spielen auf der Anlage nur noch 6-mal im Jahr gestattet.
Wenn jemand mehr spielen möchte, ist das nur noch als Vollmitglied möglich.
Gezahlte Gastgelder werden angerechnet.
Spielen mit Jugend & Kinder Gästen
a. Mitglieder mit Kindern über 12 Jahre (die kein Mitglied im Verein sind) Gastbeitrag 7,50 €
b. Kinder (über 12 J. – Mitglieder) mit Erwachsenen (Nichtmitglieder) Gastbeitrag 7,50 €
c. Großeltern (Mitglieder) mit Enkelkindern (Nichtmitglieder) über 12 Jahre Gastbeitrag 7,50 €
d. Jugendliche (Mitglieder) mit Jugendlichen bis 18 Jahren (Nichtmitglieder) kostenfrei
e. Kinder unter 12 J. (Vereinsmitglieder) mit Erwachsenen kostenfrei
Belegkarten für a. – e. sind wie unter Punkt 1 + 2 zu nutzen.
Spielbetrieb
1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder und mit Einschränkungen passive Mitglieder und Gäste.
2. Jedes Mitglied verfügt über eine Belegkarte zur Platzreservierung.
Diese Karte ist nicht übertragbar.
Bei evtl. Verlust der Karte ist der Kassenwart/Vorstand zu informieren, damit Ersatz besorgt werden kann.
Die Kosten für eine Ersatzkarte betragen 5,00 €.
3. Der Spielbeginn für alle Plätze ist jeweils im 15-Minuten Takt festgelegt
– volle Stunde,15 Minuten nach, halb, 15 Minuten vor.
Die Spieldauer beträgt:
- für Einzelspiele 55 Minuten
- für Doppelspiele 1,5 Stunden (mit 4 Belegkarten)
- 5 Minuten für die erforderliche Platzpflege.
4. Die Platzreservierung erfolgt mithilfe der auf der Anlage installierten Magnettafel.
Für alle Tage gilt folgende Regelung für die Platzreservierung:
Reservierungen werden durch Belegen der entsprechenden Zeit auf der Magnettafel vorgenommen.
- Reservierungen können nur von persönlich anwesenden Mitgliedern vorgenommen werden.
- Ein Verlassen der Anlage bedeutet Aufgabe der Reservierung - Reservierungen können nicht im Voraus vorgenommen werden,
sondern dürfen nur in zeitlicher Reihenfolge ohne Freizeiten erfolgen.
Spieler, die bereits eine Reservierung vorgenommen haben oder zurzeit spielen,
dürfen erst eine erneute Reservierung vornehmen, wenn ihre Spielzeit beendet ist
oder sie ihre erste Reservierung freigegeben haben.
Die Platzreservierung erfolgt mithilfe der auf der Anlage installierten Magnettafel.
5. Bei einsetzendem Regen sind die Plätze generell zu räumen.
Es ist unbedingt den Weisungen des Platzwartes,
Mitgliedern der Abteilungsleitung oder dessen Stellvertretern Folge zu leisten.
Die Freigabe erfolgt ebenfalls nur durch diese oben genannten Personen.
6. Gastspieler und passive Mitglieder sind nur spielberechtigt in der Zeit von montags bis freitags
von 8.00 bis 17.00 Uhr, ausgenommen sind alle Feiertage.
Ausnahmen sind bei freien Plätzen möglich.
7. Grundsätzlich ist das Abziehen des ganzen Platzes durch Besen und / oder Schleppnetz
und je nach Wetterlage das Wässern des Platzes einschließlich Umrandung vorzunehmen.
Beim Wässern des Platzes bitte darauf achten, dass nicht mehr als 2 Plätze gleichzeitig bewässert werden können.
Dem Platzwart oder dem Vorstand obliegt es, Plätze zu sperren, die unbespielbar sind.
Die Plätze sind nur mit Tennisschuhen zu betreten. Das Spielen selbst ist nur in ordentlicher Tenniskleidung erlaubt.
Die Plätze sind mit gebührender Schonung zu behandeln.
Eintritte und Bremsspuren sind auszubessern oder ggf. dem Platzwart zu melden.
Hunde sind auf der eingezäunten Tennisanlage und auf dem Kinderspielplatz nicht zugelassen.
Im übrigen Bereich der Gesamtanlage sind Hunde anzuleinen.
8. Vergehen gegen die Spielordnung werden mit einem Verweis geahndet.
Im Wiederholungsfall kann für bestimmte Zeit ein Spielverbot ausgesprochen werden.
Alle ausführliche Informationen zu unseren Gastregeln und des Spielbetriebs hier als Download.
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