Definition der Zweitmitgliedschaft:

Spieler/innen, die nachweislich in einem anderen Tennisclub im Umkreis als aktives Mitglied vollen Beitrag leisten und bei uns in einer Mannschaft spielen möchten, können eine Zweitmitgliedschaft beantragen. Die Höhe des Beitrages beträgt 50% des Regelbeitrages eines Erwachsenen zuzüglich der Hälfte der Arbeitsstunden. Ehepaar-Beiträge kommen hierbei nicht zur Anwendung.
Einen zeitanteiligen Beitrag bei Beitritt in der laufenden Saison eines Jahres gibt es bei der Zweitmitgliedschaft nicht.
Ehemalige Vereinsmitglieder/innen können eine Zweitmitgliedschaft nicht erwerben. Ein Wechsel von Vollmitgliedschaft zur Zweitmitgliedschaft ist nicht möglich. Für Studenten oder andere Ausnahmen entscheidet die Abteilungsleitung.