Anmelden

1. Anmeldeformular herunterladen
2. Anmeldeformular ausdrucken
3. Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben
4. Anmeldeformular versenden

Download Anmeldeformular:  Aufnahmeantrag TV-Eintracht-Essen-Frohnhausen 1887 e.V.

Jeder bekommt eine schriftliche Eintrittsbestätigung zugesendet.

Den Antrag auf Mitgliedschaft für unsere Buchhaltung ausgefüllt und unterschrieben senden an:

TV Eintracht Frohnhausen 1887 e.V.
Fulerumerstraße. 11
45149 Essen

Alternativ:
1. Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular als PDF-Datei senden an: mitgliedschaft{at}tvetennis.de
2. Geben Sie den Antrag bei Ihrem nächsten Besuch in unserem Clubhaus ab


Abmeldungen

Abmeldungen nur schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an unsere Buchhaltung:

TV Eintracht Frohnhausen 1887 e.V.
Fulerumerstraße. 11
45149 Essen

Mail: mitgliedschaft{at}tvetennis.de

Jeder bekommt eine schriftliche Austrittsbestätigung zugesendet.
"Kündigungen per Einschreiben setzen einen umständlichen Abholvorgang in Betrieb."

Bitte Beachten
Abmeldungen aus der Tennisabteilung müssen bis spätestens zum Ende eines Jahres 31.12. erfolgen
damit sich die Mitgliedschaft nicht automatisch um ein Jahr verlängert.


Ummeldungen

Bei Umzug oder Änderung der Kontoverbindung bitte ebenfalls unseren Buchhalter informieren. (Adresse/Mail s.o.)
Nicht zustellbare Startschüsse in Essen kommen nicht an den Absender zurück, da der Versand als „Info-Post“ erfolgt.
So fehlen manchem Mitglied wichtige Informationen.
Zum Beispiel die Einladung zur Jahreshauptversammlung.


Auszug aus der Satzung zu den Vereinsbeiträgen

§ 8 Beiträge

1.   Die Mitglieder sind verpflichtet, Beiträge zu zahlen.
      Es können zusätzlich Aufnahmegebühren, Umlagen bis zum zweifachen des Jahresbeitrages,
      Gebühren für besondere Leistungen des Vereins sowie abteilungsspezifische Beiträge erhoben werden.
      Darüber hinaus können Familienbeiträge festgesetzt werden.
      Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit minderjährigen Kindern.
      Minderjährige Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahrs und Eintritt der Volljährigkeit
      als erwachsene Mitglieder beitragsmäßig veranlagt.
      Ausnahmen bei Schülern und Studenten längstens bis zum 27. Lebensjahr.
      Das betroffene Mitglied wird vorab rechtzeitig darüber informiert.
      Der Mitgliedsbeitrag besteht aus einem Sockelbeitrag und einem Abteilungsbeitrag.
      Der Sockelbeitrag wird in der Mitgliederversammlung beschlossen.
      Der Abteilungsbeitrag wird vom erweiterten Vorstand festgelegt.

2.1 Der Beitrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten, und zwar für das 1. Halbjahr bis zum 05.01.
      und für das 2. Halbjahr bis zum 05.07. des jeweiligen Kalenderjahres.
      Sämtliche Beitragszahlungen sind für Neuaufnahmen nur noch im bargeldlosen Zahlungsverkehr abzuwickeln.
      Bei einem Beitragsrückstand besteht kein Versicherungsschutz mehr.

2.2  Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen,
       sind dadurch entstehende Bankgebühren durch das Mitglied zu tragen.

2.3  Wenn der Beitrag im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht beim Verein eingegangen ist,
       befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug.
       Der ausstehende Beitrag ist dann bis zu seinem Eingang, gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit 5 Prozentpunkten
       über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

2.4  Fällige Beitragsforderungen können vom Verein außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden.
       Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.

3.    Der geschäftsführende Vorstand kann in begründeten Einzelfällen Beitragsleistungen oder –Pflichten
       ganz oder teilweise erlassen oder stunden bzw. Mitgliedern die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erlassen.

4.    Sonderregelungen für Mitglieder der Tennisabteilung:

4.1  Jedes aktive Mitglied (ab dem 15. Lebensjahr) hat zusätzlich zu seinem Mitgliedsbeitrag,
       einen Beitrag zur Pflege der Platzanlage zu leisten.
       Die Höhe des Beitrages wird vom Abteilungsvorstand Tennis jährlich festgelegt und in der Abteilungsversammlung
       von den Mitgliedern beschlossen bzw. bestätigt. Beide Beiträge werden in einer Summe am jeweiligen
       01.04. des Kalenderjahres fällig und per Lastschrift eingezogen.
       Beteiligt sich das Mitglied persönlich an den Instandhaltungsarbeiten der Platzanlage, wird der Pflegeanteil
       unter Zugrundelegung, der in der Abteilungsversammlung von den Mitgliedern beschlossenen Grundsätze, erstattet.

4.2  Kündigungen für die Tennisabteilung sind bis zum 31.12. des laufenden Jahres möglich
       und gelten ab dem folgenden Jahr.